Abrechnung und Kosten:

Sie erbringen das Langzeit-EKG in Ihrer Praxis und rechnen es natürlich auch selber ab:

Im GKV-Bereich rechnen die Hausarztkollegen beide EBM-Leistungsziffern: 03322 = Aufzeichnung eines LZ-EKG; und die 03241 = computergestützte Auswertung eines LZ-EKG, mit der zuständigen KV ab. Beide Leistungsziffern sind mit der neuen EBM-Umstellung zum 01.10.13 ganz erheblich aufgewertet worden: 03322 = 67 Punkte = 6,70 Euro, 03241 = 92 Punkte = 9,20 Euro.

Sie bekommen jedes LZ-EKG also jetzt mit 15,90 Euro vergütet.

Die internistischen bzw. kardiologischen Facharztkollegen rechnen die EBM-Ziffern: 13252, 13253 bzw. Ihre Komplexziffern, ab.

Pädiater rechnen die EBM-Ziffern 04322 = Aufzeichnung = 6,70 Euro und 04241 = Auswertung = 9,20 Euro, Rehabilitationsmediziner analog die Ziffern 27322 und 27323, ab.

Im GKV-Bereich ist die Durchführung von Langzeit-EKG-Untersuchungen genehmigungspflichtig. Die entsprechenden Antragsformulare sind je von der Landes-KV-Homepage unter Mitglieder, Qualität, Genehmigung herunter zu laden. Für den KV-Nordrhein-Bereich kann das Antragsformular
HIER herutergeladen werden. Die erforderliche Gerätebescheinigung und Mitgliedsbescheinigung in einer Apparategemeinschaft erhalten Sie von uns. Die Genehmigung wird von der KV Nordrhein immer den Kollegen erteilt, die die Gebietsbezeichnung: „Innere Medizin“, tragen bzw. 100 selbstständig durchgeführte und ausgewertete LZ-EKG-Untersuchungen nachweisen.

Das privatärztlich erstellte Langzeit-EKG rechnen Sie selbstverständlich nach GOÄ-Ziffer 659 selber mit Ihren Privatpatienten ab.

Ihre Kosten sind damit rasch amortisiert!

Von uns erhalten Sie eine übersichtliche monatliche Rechnung, die sich aus einer Grund- und einer Analysegebühr zusammensetzt. Wir arbeiten mit dieser einfachen Struktur seit 1981 kostendeckend und sind als Gesellschaft wirtschaftlich gesund.